Eine Welt ohne eine funktionierende IT-Infrastruktur ist aus unserem Leben kaum noch wegzudenken. Sowohl im Beruf als auch im Privaten bestimmen Computer und mobile Endgeräte unseren Alltag. Doch was passiert, wenn wichtige Daten verloren gehen? Neben einem rein emotionalen Schaden können insbesondere im gewerblichen Bereich Ausfälle der IT-Infrastruktur schnell Schäden von mehreren Tausend und sogar Millionen Euro verursachen.
Durch die weiter steigende Automatisierung in allen Lebens- und Arbeitsbereichen steigt leider auch der Missbrauch der Daten – sei es durch Hacker von außen oder Diebstahl und Wirtschaftsspionage von innen. Trotz aller Sicherungsmaßnahmen lässt sich kaum ein 100%iger Schutz erreichen.
Sollte es also einmal zu einem Vorfall kommen, können Ihnen die IT-Sachverständigen der DATA-NG helfen.
Die IT-Sachverständigen der DATA-NG unterstützen Ermittlungsbehörden und Unternehmen bei der Sicherstellung von Beweismitteln und der Sicherung digitaler Beweise vor Ort und kann somit verhindern, dass wichtige Beweismittel und digitale Beweise übersehen, nicht als solche erkannt oder unsachgemäß behandelt werden. Wichtig ist dabei die zeitnahe Sicherstellung der relevanten Daten, da sonst in Kauf genommen werden muss, dass Beweise verloren gehen.
Die Gewinnung von Daten als Beweismittel aus einem Computer oder von Datenträgern muss erschöpfend und vorsichtig erfolgen, ohne dabei auch nur das Geringste an dem zu untersuchenden Gerät zu verändern. Auch die Sicherung von Beweisen, die nichts direkt mit dem Computer zu tun haben, erfordern Sachverstand und vor allem Objektivität und absolute Vertrauenswürdigkeit, um eine eventuelle Nutzung als Beweismittel vor Gericht nicht zu gefährden. Eine sorgfältige Dokumentation und ausgereifte und zuverlässige Programme, Werkzeuge und Hilfsmittel sind dabei unumgänglich.
Die IT-Forensik beschäftigt sich im Rahmen von kriminellen bzw. unerlaubten Handlungen im Bereich der IT-Infrastruktur mit:
• der Sammlung von Beweisen
• der forensischen Analyse der gesicherten Beweise
• der Rekonstruktion zum Zwecke der Nachweisbarkeit
• der gerichtsverwertbaren Aufbereitung der Beweismittel und
• der Erstellen eines gerichtlichen Gutachtens.
Je nach Auftraggeber werden dabei unterschiedliche Ziele verfolgt.
Im ersten Schritt erfolgt die Beweismittelsicherung bei Verdacht von Straftaten.
Dazu gehören die Sammlung von Beweisen:
• innerhalb der IT-Infrastruktur
• auf mobilen Endgeräten
• auf mobilen Datenträgern und
• außerhalb der IT-Infrastruktur, aber innerhalb relevanter Bereiche.
Im Rahmen der forensischen Analyse werden die Beweismittel analysiert.
Ziele sind:
• die Identifikation des Angreifers, Verursachers oder Eigentümers
• das Erkennen der Methode, mit der der Täter agierte
• die Ermittlung des entstandenen Schadens, bzw. des erlangten Datenumfangs
• die Sicherung und Aufbereitung der Beweise zur Weiterführung des juristischen Verfahrens
Nach der Analyse der Beweismittel wird entsprechend des Auftrags ein forensisches Gutachten erstellt.
Das Gutachten findet Anwendung:
• zur Belastung bzw. Entlastung von Verdächtigen,
• als gerichtliches Gutachten bei juristischen Verfahren,
• als Privatgutachten im Rahmen von Parteienstreitigkeiten,
• als Gutachten für Versicherungen zur Feststellung einer Schadenshöhe bzw. zur Abwehr von Ansprüchen und
• als Schiedsgutachten zur Beilegung von Streitigkeiten
Die deutschen Gerichte werden zunehmend mit Streitfällen konfrontiert, in denen komplexe Softwareprodukte und Softwareanpassungen in großen IT-Projekten eine zentrale Rolle spielen. So werden unter anderem nicht erfüllte Anforderungen, fehlerhafte Spezifikationen, unzureichende Mitwirkungsleistungen oder die mangelhafte Ausführung des Auftrags bei IT-Projekten zum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Stellt die Gegenpartei einen technischen Sachverhalt so kompliziert und verwirrend dar, dass seitens der Anwälte und dessen Mandanten mangels technischem Fachwissen kaum entgegnen gewirkt werden kann, so sind wir in der Lage, über unsere IT-Forensik zu helfen, Argumente zu überprüfen und mit den vorgetragenen Gegebenheiten zu vergleichen.
Als IT-Sachverständiger stehen wir bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten auf dem IT-Sektor beratend und klärend als unparteiische, unabhängige und objektive Instanz zur Verfügung.
Gutachten kommen für ganz verschiedene Zwecke zum Einsatz. Abhängig von der Auftragslage erstellen wir:
• Gerichtsgutachten
• Beweissicherungsgutachten
• Parteigutachten/Privatgutachten
• Versicherungsgutachten
• Schadens- und Wertgutachten oder
• Schiedsgutachten